VDI (Verein Deutscher Ingenieure e.V.)
Diese Richtlinie gilt für Personen- und Lastenaufzüge gemäß den technischen Regeln für Aufzüge in Gebäuden mit Anforderungen nach DIN 4109.
Sie enthält Hinweise für die Messung von Geräuschen, Grenzwerte für die Geräuschemission der Aggregate und Empfehlungen für den baulichen Schallschutz. Danach sollen u. a. „schutzbedürftige Räume“ wie Schlaf-, Kinder- oder Wohnzimmer nicht unmittelbar an den Aufzugsschacht grenzen. Weiterhin ist eine Schachtwandmasse von mindestens 740 kg/m2 vorgesehen, was in etwa einer Betonwand von 30 cm Stärke entspricht.
Für sensible Räume im Haus gilt in letzter Konsequenz: Ein Aufzug darf dort nicht lauter zu hören sein, als ein moderner Kühlschrank brummt. Neben der Beschaffenheit des Gebäudes ist vor allem der Standort und die Konstruktion des Aufzugschachtes ausschlaggebend.