Achtung: Aufzüge, die ab 1. September 2017 in Verkehr gebracht werden, müssen dem neusten Stand der Technik gemäß EN 81-20/50 entsprechen. Die DIN EN 81-1 ist seit dem 1.9.2017 somit durch die Normen EN 81-20/50 abgelöst.

EN 81-1 regelt elektrisch betriebene Personen – und Lastenaufzüge mit Treibscheibenantrieb. Der Ersatz der TRA 200 stellt entsprechende Anforderungen an Aufzüge und deren Komponenten sowie die baulichen Belange wie z.B. Schachtwände, -decke und -böden sowie Schutzräume im Schacht und die Aufstellungsräume für Triebwerk und Steuerung. Die nationalen Anforderungen wurden in der bereits dritten Auflage weitestgehend berücksichtigt. Die Festlegungen der Feuerwehraufzüge, die ehemals in der TRA geregelt waren, sind in separaten Normen geregelt.

EN 81-2 regelt hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge.