DIN EN 81-20 regelt die Konstruktion und den Einbau sowie die technischen Eigenschaften von Aufzügen für den Personen- und Gütertransport. Außerdem definiert sie, welche Rahmenbedingungen für den Einbau von Aufzügen zu beachten sind.
Aufgrund einer vom CEN beschlossenen Übergangsregelung gilt bis zum 31.8.2017 die sogenannte Konformitätsvermutungswirkung für DIN EN 81-20/50 und DIN EN 81-1/2. Bis dahin können Seilaufzüge weiterhin nach der DIN EN 81-1 und Hydraulikaufzüge nach der DIN EN 81-2 in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1.9.2017 gilt nur noch das neue Regelwerk DIN EN 81-20/50, welches für Seil- und Hydraulikaufzüge gilt. Bis zum 01.09.2017 in Betrieb genommene Anlagen sind nicht von der Neuerung betroffen und können nach den bestehenden Normen EN 81-1 und EN 81-2 betrieben werden.