Die EN 81-50 legt die Prüfungen, das Testen und die Berechnungen von Aufzugkomponenten/Aufzügen fest.

Aufgrund einer vom CEN beschlossenen Übergangsregelung gilt bis zum 31.8.2017 die sogenannte Konformitätsvermutungswirkung für DIN EN 81-20/50 und DIN EN 81-1/2. Bis dahin können Seilaufzüge weiterhin nach der DIN EN 81-1 und Hydraulikaufzüge nach der DIN EN 81-2 in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1.9.2017 gilt nur noch das neue Regelwerk DIN EN 81-20/50, welches für Seil- und Hydraulikaufzüge gilt. Bis zum 01.09.2017 in Betrieb genommene Anlagen sind nicht von der Neuerung betroffen und können nach den bestehenden Normen EN 81-1 und EN 81-2 betrieben werden.