In dieser Vorschrift werden Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung beschrieben.
Es findet eine Einordnung der Aufzüge in Vandalismuskategorien 0, 1 und 2 je nach Schwere der zu erwartenden mutwilligen Zerstörung statt. Es werden technische Anforderungen an Festigkeit, Feuerwiderstandsfähigkeit, Widerstand gegen aggressive Flüssigkeiten, gewalttätiges Eindringen, usw. der Vandalen zugänglichen Komponenten gemacht.
In vandalismusgefährdeten Bereichen können wir Aufzüge entsprechend der EN 81-71 anbieten. Ein Aufzug nach EN 81-71 ist so gestaltet, dass der der der EN 81-20/50 entspricht und zusätzlich Anforderungen erfüllt, um den Aufzug gegen Handlungen von mutwilliger Zerstörung zu schützen.