Diese Norm gilt für Feuerwehraufzüge, die nach Erkennung eines Brandes zunächst in die Feuerwehrzugangsebene fahren (Phase 1) und nach Eintreffen der Feuerwehr zur Brandbekämpfung und Rettung von Personen zur Verfügung stehen (Phase 2).

Es werden Anforderungen an folgende Komponenten gestellt:

  • Anordnung und Gestaltung der Vorräume
  • besondere Bedienelemente und Anzeigen in der Steuerung
  • Einrichtungen an Zugängen im Fahrkorb und im Schacht und deren mögliche Empfindlichkeit gegen Wärme, Rauch und Wasser sowie technische Einrichtungen zur Befreiung von Eingeschlossenen und Stromversorgung