Anwendungsbereich:
Die TRBS 111 beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Ableitung der notwendigen Maßnahmen für – die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, – die Benutzung von Arbeitsmitteln und – das Betreiben überwachungsbedürftiger Anlagen.
Sie umfasst die Punkte
- 1.1 Gefährdungsbeurteilung
- 1.2 Sicherheitstechnische Bewertung
- 2 Verantwortung
- 3 Gefährdungsbeurteilung
- 3.1 Bereitstellung von Arbeitsmitteln
- 3.2 Benutzung von Arbeitsmitteln
- 3.3 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Folgemaßnahmen
- 4 Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen
- 4.1 Informationen beschaffen
- 4.2 Gefährdungen ermitteln
- 4.3 Gefährdungen bewerten
- 4.4 Maßnahmen festlegen
- 4.5 Maßnahmen umsetzen
- 4.6 Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
(Quelle: www.baua.de – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [2017])