Anwendungsbereich:

Die TRBS 111 beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Ableitung der notwendigen Maßnahmen für – die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, – die Benutzung von Arbeitsmitteln und – das Betreiben überwachungsbedürftiger Anlagen.

Sie umfasst die Punkte

  • 1.1 Gefährdungsbeurteilung
  • 1.2 Sicherheitstechnische Bewertung
  • 2 Verantwortung
  • 3 Gefährdungsbeurteilung
  • 3.1 Bereitstellung von Arbeitsmitteln
  • 3.2 Benutzung von Arbeitsmitteln
  • 3.3 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Folgemaßnahmen
  • 4 Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen
  • 4.1 Informationen beschaffen
  • 4.2 Gefährdungen ermitteln
  • 4.3 Gefährdungen bewerten
  • 4.4 Maßnahmen festlegen
  • 4.5 Maßnahmen umsetzen
  • 4.6 Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen

(Quelle: www.baua.de – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [2017])