Die TRBS 2181 behandelt Gefährdungen die beim Eingeschlossensein in verschiedenen Personen- und Lastenaufnahmemitteln, u.a. in Fahrkörben von Aufzügen, für die Benutzer entstehen können. Allgemeine Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sowie Ableitung geeigneter Maßnahmen für den Betreiber. Technische Maßnahmen für Aufzuganlagen in Anhang A. Die nicht mehr gültige TRA 106 wurde in Anhang A weitgehend übernommen.
Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, die durch das Eingeschlossensein von Personen bei der Benutzung oder dem Betrieb von Personenaufnahmemitteln entstehen. Sie nennt beispielhaft Maßnahmen, die zum Schutz von Personen im Gefahrenbereich angewendet werden können. Sie behandelt nicht die Gefährdungen, die bei der Durchführung von Hilfsmaßnahmen auftreten können.
Punkte der TR:
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Begriffsbestimmungen
- 2.1 Eingeschlossensein
- 2.2 Personenaufnahmemittel
- 2.3 Notruf
- 3 Beurteilung der Gefährdungen
- 3.1 Allgemeines
- 3.2 Ermittlung der Gefährdungen
- 3.3 Bewertung der Gefährdungen
- 4 Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele
- 4.1 Allgemeines
- 4.2 Technische Maßnahmen
- 4.3 Organisatorische Maßnahmen
(Quelle: www.baua.de – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [2017] )